Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.01.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1990 - 6 P 22.87   

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https://dejure.org/1990,2832
BVerwG, 03.07.1990 - 6 P 22.87 (https://dejure.org/1990,2832)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1990 - 6 P 22.87 (https://dejure.org/1990,2832)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1990 - 6 P 22.87 (https://dejure.org/1990,2832)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung zweier Personalräte i.R.d. Beteiligung durch den Regierungspräsident als Dienststellenleiter beider Schulen bei Versetzung eines Lehrers von einer Schulform an eine Schule einer anderen Schulform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligungspflicht des Personalrats bei Versetzung eines Lehrers von einer Gesamtschule an eine Realschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Lehrer) - "Beteiligung des Personalrats"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1991, 257
  • ZBR 1991, 274
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 6 P 22.87
    Soweit der beschließende Senat in seinem Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - (BVerwGE 78, 257 = Buchholz 251.7 § 72 NW PersVG Nr. 15 = ZBR 1988, 173 = DÖV 1988, 602 = PersV 1988, 496) entschieden hat, daß bei der Versetzung eines Beamten zu einer anderen Dienststelle im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LPVG NW und des § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle stets dann mitzubestimmen hat, wenn an der Personalmaßnahme Dienststellen unterschiedlicher Dienstherren beteiligt sind, so daß für die Versetzung das schriftlich zu erklärende Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn erforderlich ist, kann hieraus zwar für den vorliegenden Fall der Versetzung eines Lehrers innerhalb des Dienststellenbereichs des Regierungspräsidenten unmittelbar nichts entnommen werden.

    Auf den vom Beteiligten zu 1) mit seinen Schriftsätzen vom 28. Dezember 1987 und 3. Mai 1988 geltend gemachten Gesichtspunkt, daß der Antragsteller keine Gründe vorgetragen hat, die einen bestimmenden Einfluß der "aufnehmenden" Dienststelle erkennen lassen, womit hier die Realschule gemeint ist, kommt es deshalb ebensowenig entscheidend an wie auf die von Post (PersV 1988, 513) gegen den erwähnten Beschluß des Senats vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - vorgetragenen Bedenken gegen eine Behandlung einer Versetzung ähnlich wie eine Neueinstellung.

  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 33.93

    Ermittlung der zuständigen Personalvertretung bei der Versetzung eines Beamten

    Dies ergibt sich namentlich aus den in § 77 Abs. 2 BPersVG genannten Verweigerungsgründen, die, soweit sie an die kollektiven Interessen der Beschäftigten anknüpfen, sich vorwiegend aus denjenigen der Beschäftigten der aufnehmenden Dienststelle ergeben können (vgl.Beschlüsse vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257, 262 undvom 3. Juli 1990 - BVerwG 6 P 22.87 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 18).

    In seinemBeschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 6 P 22.87 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 18 hat der Senat ferner für den "Sonderfall" der Versetzung eines Lehrers von einer Gesamtschule an eine Realschule darauf abgestellt, daß die Interessenlage die Beteiligung der Personalvertretungen beider Dienststellen erfordere.

  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 3/92

    Versetzung; Beamter; Dienststelle; Mitwirkungsrecht; Personalrat; Anhörung;

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  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 2645/15

    Abordnung; Versetzung; Aufhebung; Personalrat; aufnehmende Dienststelle; actus

    Dieser ist als Personalrat der abgebenden Dienststelle nach der Rechtsprechung bei einer Versetzung und demgemäß auch bei ihrer Aufhebung stets zu beteiligen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. September 1993 - CL 61/90 -, juris, unter Bezugnahme auf: BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1990 - 6 P 22.87 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 1 A 2107/96

    Lehrer; Lehrerausbildung; Befähigung zum Lehramt; Personalrat;

    Ob der Fachsenat vor dem Inkrafttreten des § 94 Abs. 2 Satz 1 LPVG NW am 22. Oktober 1994 in einem gleichgelagerten Fall ein Mitbestimmungsrecht des für die aufnehmende Schule zuständigen Personalrats bejaht hätte, vgl. zur Versetzung eines Lehrers von einer Schulform an eine Schule einer anderen Schulform: OVG NW, Beschluß vom 22. Juni 1987 - CL 21/86 - , bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 23. Juli 1990 - 6 P 22.87 -, PersV 1991, 28; zur Versetzung, falls das Einverständnis der aufnehmenden Dienststelle erforderlich ist: OVG NW, Beschluß vom 23. September 1993 - CL 61/90 - ist unerheblich.
  • OVG Saarland, 08.03.1993 - 5 W 2/92

    Personalmaßnahme; Initiativrecht des Personalrats; Umfang; Beförderung;

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  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 4/91

    Versetzung; Beamter; Dienststelle; Mitwirkungsrecht; Personalrat; Anhörung;

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  • BVerwG, 29.01.1993 - 6 P 2.92

    Personalvertretungsrecht - Auslandsschuldienst - Beförderung eines

    Der Beschluß des Senats vom 3. Juli 1990 - BVerwG 6 P 22.87 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 18 ist, wie das Oberverwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, hier nicht einschlägig.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1991 - 11 L 8/91

    Zustimmung zu einer Versetzungsangelegenheit; Verpflichtung des Leiters einer

    Ein solcher Ausnahmefall ist bejaht worden, wenn "die aufnehmende Dienststelle selbst einen bestimmenden Einfluß auf die Versetzung ausübt" (BVerwG, Beschluß v. 26.10.1962 - VII P 12.61 -, BVerwGE 15, 90), wenn "für die Versetzung das schriftlich zu erklärende Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn erforderlich ist" (BVerwG, Beschluß vom 06.11:1987 - 6 P 2.85 -,. Die Personalvertretung 1988, 496) oder wenn bei der die Versetzung aussprechenden Dienststelle zugleich ein die aufnehmende Dienststelle repräsentierender Personalrat gebildet ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 03.07.1990 - 6 P 22.87,- Der Personalrat 1990, 294).
  • VG Bayreuth, 08.06.2021 - B 5 S 21.437

    Aufhebung einer Abordnung, Personalratsmitglied, wichtige dienstliche Gründe, die

    Nach allgemeiner Rechtsprechung ist bei einer Abordnung (wie bei einer Versetzung) stets sowohl die Personalvertretung der abgebenden als auch die der aufnehmenden Dienststelle, jedenfalls wenn die Personalmaßnahme auf einem Zusammenwirken der Dienststellen beruht und die aufnehmende Dienststelle einen bestimmten Einfluss ausübt, zu beteiligen (vgl. BVerwG, B.v. 3.7.1990 - 6 P 22.87 - juris; B.v. 6.11.1987 - 6 P 2/85 - BVerwGE 78, 257; OVG NW, B.v. 23.9.1993 - CL 61.90 - juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89   

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https://dejure.org/1991,2288
BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89 (https://dejure.org/1991,2288)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1991 - 2 WD 24.89 (https://dejure.org/1991,2288)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1991 - 2 WD 24.89 (https://dejure.org/1991,2288)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 19
  • NVwZ 1992, 168
  • DÖV 1991, 976
  • ZBR 1991, 274
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • OLG Hamm, 25.07.2006 - 4 Ws 172/06

    Bundeswehr; Geiselnahmeübung; erniedrigende Behandlung

    Eine solche liegt selbst bei Erreichung eines vermeintlichen militärischen Ausbildungserfolgs vor, wenn dieser auf Kosten der körperlichen Unversehrtheit des Untergebenen erkauft wird (BVerwG 93, 19; Dau, aaO, RdNr. 5).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit dem Prinzipien der inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; 86, 305 [307]; 93, 19 [f.]; 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.) bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 WD 4.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästingung untergebener Soldatinnen als

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [BVerwG 18.01.1991 - 2 WD 24/89]> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; 86, 305 [307]; 93, 19 [f.]; 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.) bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen

    Der Senat hat auch im Falle einer unwürdigen und/oder ehrverletzenden Behandlung Untergebener ohne sexuellen Hintergrund entschieden (vgl. u.a. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 = NZWehrr 1991, 163 = NVwZ 1992, 168 = ZBR 1991, 274> und vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - m.w.N.), dass im Regelfall die Herabsetzung im Dienstgrad als erforderliche und angemessene Maßnahmeart anzusehen ist.
  • BVerwG, 12.11.1998 - 2 WD 12.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästigungen ziviler Mitarbeiterinnen als

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [BVerwG 18.01.1991 - 2 WD 24/89]> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; 86, 305 [307]; 93, 19 [f.]; 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.) bei entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.

  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Dieses Gebot kann innerhalb wie außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gelten (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 = NZWehrr 1991, 163, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - DokBer B 1996, 147 und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

    Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar; sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, und dieses Gebot kann innerhalb wie außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gelten (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 = NZWehrr 1991, 163, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - DokBer B 1996, 147 und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19).
  • BVerwG, 17.03.1999 - 2 WD 28.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung von Untergebenen -

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung (gefestigte Rechtsprechung des Senats: Urteile vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210>, vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384>, vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20, 21.90 - <BVerwGE 86, 362 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [f.]>, vom 20. März 1991 - BVerwG 2 WD 52.90 - und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> jeweils m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat daher in seiner Rechtsprechung bei Mißhandlung und entwürdigender Behandlung eines Kameraden - auch aus generalpräventiven Gründen - stets eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen und die Dienstgradherabsetzung als erforderliche und angemessene Maßnahmeart angesehen, soweit nicht Erschwerungsgründe die Verhängung der Höchstmaßnähme erfordern (Urteil vom 9. April 1986 - BVerwG 2 WD 52.85 - <BVerwGE 83, 183 [f.]>, BVerwGE 83, 384 [f.], Urteil vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, BVerwGE 93, 19 [f.] und 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar; sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, und dieses Gebot kann innerhalb wie außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gelten (vgl. Urteile vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - BVerwGE 93, 19 = NZWehrr 1991, 163, vom 23. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 32.95 - DokBer B 1996, 147 und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 25.97 - BVerwGE 113, 217 = Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 19).
  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer

    Dieses Gebot kann innerhalb und außerhalb der Streitkräfte nicht unterschiedlich gehandhabt werden; denn es bildet die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [f.]>, vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305 [f.]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 > und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> jeweils m.w.N.) im Einklang mit den Prinzipien der Inneren Führung der Bundeswehr hervorgehoben hat.

    Der erkennende Senat hat in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 83, 300 [302]; 86, 305 [307]; 93, 19 [f.]; 93, 140 [f.] jeweils m.w.N.) bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

  • BVerwG, 12.10.1993 - 2 WDB 15.92

    Wehrrecht - Pflichtverletzung - Delegation - Letztverantwortung -

  • BVerwG, 26.03.1992 - 2 WD 59.91

    Disziplinarverfahren gegen Berufssoldaten wegen unwürdiger Behandlung und

  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

  • BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines

  • BVerwG, 03.12.2015 - 2 WD 2.15

    Werfen des nicht zugelassenen Böllers im Fußballstadion; Enthemmung durch

  • BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12

    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger

  • BVerwG, 05.05.1998 - 2 WD 25.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Mißhandlung eines

  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer

  • BVerwG, 24.06.1998 - 2 WD 40.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verstoß gegen das Gebot zur Achtung

  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine

  • BVerwG, 23.07.1997 - 2 WD 7.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei sexueller Nötigung eines

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverletzung - Herabsetzung eines

  • BVerwG, 17.07.2001 - 2 WD 56.00

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. Waffengesetz - Mitnahme von

  • BVerwG, 24.04.1997 - 2 WD 40.96

    Entwürdigende Behandlung Untergebener durch einen Soldaten - Vorsätzliche

  • BVerwG, 19.10.1992 - 2 WDB 10.92

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten wegen des Verdachtes des fortgesetzten

  • BVerwG, 20.09.1993 - 2 WDB 10.93

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Bestechlichkeit und fortgesetzten

  • BVerwG, 21.07.1993 - 2 WD 13.93

    Disziplinarmaßnahme des Beförderungsverbots und Kürzung der Dienstbezüge -

  • BVerwG, 01.04.2003 - 2 WD 48.02
  • BVerwG, 11.03.1998 - 2 WD 30.97

    Beförderungsverbot wegen eines Dienstvergehens - Vorsätzliche Verletzung der

  • VG Stade, 25.05.2011 - 3 A 825/09

    Laufbahnrechtliche Schadlosstellung eines Soldaten im Hinblick auf eine

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